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06.09.2021

Übergangsregelung zur eAU

Da die eAU über KIM versendet wird, ist ein eingerichteter KIM-Account in der Praxis eine zwingende Voraussetzung.
Die langsame Einführung von KIM hat gezeigt, dass bei Weitem nicht alle Praxen bis zum Stichtag 1. Oktober über einen KIM-Account verfügen werden. Daher wurde eine Übergangsregelung getroffen, nach der bis 31.12.2021 noch das alte Verfahren über Muster1 verwendet werden kann. Für Sie bedeutet dies, dass Sie noch nicht verpflichtet sind, die AU im neuen Verfahren zu versenden.



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