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29.10.2021

KBV fordert Aufschub von eAU und eRezept bis mindestens 1. Juli 2022

Die KBV fordert einen Aufschub der Einführung des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 01.07.2022 – lieber jedoch um ein Jahr (also zum 01.01.2023). (Quelle: KBV)
Sobald es Neuigkeiten und/oder Terminverschiebungen informieren wir unsere Kunden natürlich direkt.



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