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08.04.2022

Abrechnungen von Leistungen für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine

Da Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine einen Aufenthaltsstatus gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten, haben sie Anspruch auf ambulante ärztliche Gesundheitsleistungen.
Leistungen können wie folgt abgerechnet werden:
1. Eine eGK ist vorhanden
Alle Leistungen werden über die Gesundheitskarte erbracht und abgerechnet
2. Anmeldebescheinigung der Krankenkasse
Die Abrechnung erfolgt im Ersatzverfahren mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum (entsprechend Ausweisdokument o. vorläufigem Anspruchsnachweis)
- Personengruppe-Kennzeichnung: 8
- Zuständige Krankenkasse
- Kostenträgerabrechnungsbereich: 08
- Kostenträger:
- AOK Nordost: 72101, IK 109519005
- DAK Gesundheit: 02602, IK 109567992
- BKK VBU: 72421, IK 109723913
- Siemens-BKK: 61495, IK 108433248
- Sollte eine Versichertennummer bekannt sein, so tragen Sie diese bitte ein, andernfalls lassen Sie das Feld leer
3. Ohne Registrierung
Die Abrechnung erfolgt im Ersatzverfahren mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum (entsprechend Ausweisdokument o. vorläufigem Anspruchsnachweis)
- PLZ des Unterbringungsort oder 99999 (bei unbekannt) und Länderkennung: UA, wenn es keinen Unterbringungsort gibt
- Kostenträger: KV Berlin Asyl (VKNR 72900)
- Kostenträgerabrechnungsbereich: 08
- Für erste abgerechnete GOP: Ausweis- o. Reisepassnummer ins Begründungsfeld (bzw. Nummern des Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson)
Quelle: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/themen/thema/ukraine

Wie Sie die Felder in MEDICAL OFFICE befüllen, zeigen wir Ihnen gern.



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