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22.04.2022

Anpassungen der Erstattungsbeträge für die TI

Das Bundesschiedsamt hat entschieden, dass Arztpraxen höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur erhalten. Die Erstattungen gelten jedoch nicht rückwirkend.
Demnach sollen Praxen auch einen Zuschlag für Kartenterminals erhalten, mit welchem sich die Aufsätze für die stationären Kartenterminals von Ingenico finanzieren lassen. Diese Aufsätze sollen das Abstürzen der Lesegeräte durch elektrostatische Entladungen verhindern.

Quelle und Übersicht zu den Erstattungen: https://www.kbv.de/html/1150_57938.php



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