MEDICAL OFFICE Subventionsprogramm
Wechseln Sie jetzt mit Ihrer Praxisverwaltungssoftware zu MEDICAL OFFICE und profitieren Sie von attraktiven Wechselvorteilen.
Die Initiative richtet sich an alle Fachrichtungen und unterstützt Sie beim reibungslosen Umstieg:
- kostenlose Probekonvertierung
- Echtkonvertierung (Datenübernahme aus dem Altsystem) – nur 40 % der Kosten*
- bis zu 3 Monate wartungskostenfrei*
- kostenfreie Nachbetreuung nach dem Umstieg*
Sichern Sie sich eine von maximal 250 Subventionen bis zum 01.06.2026.
Was genau wird gefördert? Wie kann ich von der Förderung profitieren?
- Füllen Sie einfach nachfolgendes Formular aus oder erwähnen Sie das Subventionsprogramm in Ihrer Anfrage. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang. Die Aktion ist auf 250 Praxen begrenzt. Schnell sein lohnt sich.
- Die Probekonvertierung (Datenübernahme aus Ihrem Alt-System zur Vorschau) wird durch uns kostenlos durchgeführt. Sie können sich Ihre Daten unverbindlich in MEDICAL OFFICE anschauen.*
- Nach Freigabe der Probekonvertierung übernehmen wir Ihre vollständigen Daten zu MEDICAL OFFICE. Sie zahlen lediglich 40 % des regulären Dienstleistungspreises. Der Preisvorteil wird im Angebot transparent ausgewiesen.
- Um Doppelzahlungen beim bisherigen Anbieter zu vermeiden, entfällt die Softwarepflegegebühr in den ersten drei Monaten.*
- In den ersten drei Tagen nach Ihrem Produktivstart beantworten wir alle Fragen rund um MEDICAL OFFICE – unabhängig von einem Softwarepflegevertrag oder einer gebuchten Praxisbegleitung vor Ort.
Sie benötigen eine leistungsstarke und moderne IT-Infrastruktur?
Mit dem KfW-Förderkredit für Digitalisierung können Investitionen in Ihre Praxis-IT finanziert werden.
Was wird gefördert?
- Hardware (z.B. neue Computer)
- Standardsoftware und IT-Sicherheitssoftware
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- weitere Digitalisierungsmaßnahmen
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Aktuelle Informationen finden Sie direkt bei der KfW. Zur KfW-Förderung
* Gilt ausschließlich für MEDICAL OFFICE Professional (nicht für die Light-Version).
* Der Preisvorteil von 40 % bezieht sich ausschließlich auf unsere Dienstleistungen im Rahmen der Echtkonvertierung.
* Bis zu drei Tage kostenfreie telefonische Nachbetreuung gelten nur für Leistungen außerhalb eines bestehenden Softwarepflegevertrages.
* Nicht gültig bei Beauftragung externer Dienstleister.
* Vor Durchführung einer Probekonvertierung ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag) erforderlich. Dieser ist kostenfrei.