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02.12.2024
ePA Anpassung vom Zeitplan
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) angepasst. Softwarehersteller sind nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul bis zum 15. Januar 2025 flächendeckend in allen Praxen bereitzustellen. Stattdessen soll die Auslieferung zunächst auf Testpraxen in ausgewählten Modellregionen beschränkt werden. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund von Verzögerungen in der Entwicklungs-Roadmap. Der bundesweite Rollout und die damit verbundene Nutzungspflicht sollen erst nach positiven Erfahrungen in den Modellregionen erfolgen.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_72755.php
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