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06.01.2025
Neuerungen beim Implantateregister: Leistungsbezogene Meldung ab 2025
Ab dem ersten Quartal 2025 ändert sich die Meldepraxis für das Implantateregister. Statt fallbezogener Meldungen erfolgt die Übermittlung künftig leistungsbezogen. Dafür wurde die neue Ziffernbegründung "Implantateregister" eingeführt.
Mit der Ziffernbegründung können alle erforderlichen Angaben hinterlegt werden. In der EBM-Stammdatei sind spezielle Ziffern definiert, für die diese Begründung vorgesehen ist. Sobald eine dieser Ziffern dokumentiert wird, öffnet sich automatisch ein Begründungsfenster, um die Eingabe zu erleichtern.
Diese Änderung soll eine präzisere und effizientere Datenübermittlung gewährleisten.
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