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08.11.2021
eAU und eRezept Übergangsfrist verschoben
Da die Anwendung der eAU noch immer hohe technische Probleme aufweist wurde die Übergangsfrist zur Verwendung der eAU und des eRezeptes verschoben.
Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV nun eine neue Richtlinie festgelegt, welche festlegt, dass Krankschreibungen und Rezepte noch bis zum 30.06.2022 in gewohnter Form ausgestellt werden können. Somit verschiebt sich die Übergangsfrist zur Verwendung der eAU und des eRezepts auf den 01.07.2022.
Quelle: KV Berlin
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