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15.06.2023
Neue Version für eRezept und eAU ab dem 1. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 wird eine neue Version für die Übertragung von Daten des elektronischen Rezepts (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verwendet. Um das eRezept weiterhin nutzen zu können, ist es erforderlich, das Quartalsupdate bis zum 1. Juli 2023 einzuspielen. Der eRezept-Fachdienst antwortet ebenfalls in der neuen Version, die erst nach diesem Quartalsupdate verarbeitet werden kann.
Für die eAU wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt. Während dieser Zeit werden sowohl die alte als auch die neue Version der eAUs von den Krankenkassen verarbeitet. Inhaltlich gibt es durch die neue Version keine Änderungen bei eAU und eRezept, daher bleiben alle Felder in den Dialogen unverändert.
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